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von Cordula Behrens Vorstandsmitglied der DIG AG Oldenburg

Die Bildungsministerin Bettine Stark-Watzinger fällt in der „Fördergeldaffäre“ nach einem Offenen Brief von Hochschullehrende zur Unterstützung der Pro-Hamas Unibesetzungen und entlässt ihre Staatssekretärin Sabine Döring.

Unter Morddrohungen und Terrorverherrlichungen werden im Mai und Juni jüdische StudentInnen am Zugang zur Freien Universität Berlin gehindert. Eine nicht geringe Anzahl von Hochschullehrenden deuten die Pro-Hamas Besetzungen zu „friedlichen Protesten, die „Meinungs- und Versammlungsfreiheit“ gewahrt hätten, um und verlangten darüberhinaus Straffreiheit für die nicht friedlichen und festgenommenen Pro-Hamas Unterstützer!

Zum Schutz der Bedrohten und zum Erhalt des Rechts auf freiem Zugang zur Bildung muss der Staat laut dem Grundgesetz (1) und dem StGB eingreifen. Freiheit (GG (3), (5) hat seine Grenzen dort, wo die Freiheit des anderen beginnt. Billigungen von Straftaten § 140 StGB, Volksverhetzungen § 130 StGB, Üble Nachrede § 186 StGB und Verunglimpfung des Andenkens der Verstorbenen (wie der am 7. Oktober 2023 durch die Hamas brutal Ermordeten) §189 StGB sind die rechtlich verbalen Grenzen, die der Pro Islamisten-Propaganda auf Demonstrationen, bei Uni-Campusbesetzungen, im Lehrbetrieb sowie im öffentlichen Bereich im Rechtsstaat durchgesetzt werden muss.

Eine Möglichkeit wäre staatlich geförderte Zuwendungen für Wissenschafts- und gesellschaftliche Projekte.

Eine nur wohl geplante Überprüfung von den staatlichen Förderungen im Bildungsministerium wurde medial durchgestochen und Mitte im Deutschlandfunk, in der ARD etc. mit Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit gleichgesetzt und aufgebauscht.

Als der Begriff der Wissenschaftsfreiheit in den Medien publiziert wurde, kippte die Bildungsministerin Bettina Stark Watzinger um. Von der Überprüfung habe sie nichts gewusst. Selbstverständlich gelte die „Wissenschaftsfreiheit“, erklärte die Bildungsministerin. In diesem Zusammenhang beschuldigte sie ihre Staatsekretärin und entließ sie einfach, anstatt die Vorgänge im Bildungsministerium transparent zu machen.

Die Hochschullehrerin und eh. Staatssekretärin Sabine Döring war das Bauernopfer der FDP’lerin Bettina Stark -Watzinger.

Nun klagt die eh. Staatssekretärin Sabine Döring gegen die Pflicht zur Verschwiegenheit in der sogenannten Fördergeldaffäre, die keine war sondern bloß eine Überprüfung. Und dies ist richtig:

Medienbericht-Entlassene Staatssekretärin Döring klagt in Fördergeld-Affäre auf Aufhebung ihrer Verschwiegenheitspflicht

Die entlassene Staatssekretärin im Bundesbildungsministerium, Döring, will vor Gericht durchsetzen, dass sie sich zu der sogenannten Fördergeld-Affäre öffentlich äußern darf.

06.07.2024

Sabine Döring im Portrait.
Die entlassene Bildungsstaatssekretärin Sabine Döring klagt nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios auf Aufhebung ihrer Verschwiegenheitspflicht. (picture alliance/Geisler-Fotopress/Frederic Kern)

Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte dem ARD-Hauptstadtstudio, dass Döring Klage eingereicht hat. Im Mai hatten Forscherinnen und Forscher in einem offenen Brief die Räumung eines pro-palästinensischen Protestcamps an der Freien Universität Berlin kritisiert. Im Bundesbildungsministerium sollte daraufhin geprüft werden, ob den Unterzeichnern Fördermittel gestrichen werden könnten. Das wurde vielfach als Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit gewertet.

Ministerin Stark-Watzinger von der FDP bestreitet, den Prüfauftrag erteilt zu haben, und entließ ihre Staatssekretärin. Döring will nun erreichen, dass ihre Verschwiegenheitspflicht aufgehoben wird, was Stark-Watzinger dem Bericht zufolge bisher verweigert.

Diese Nachricht wurde am 06.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.

Deutschlandradio © 2024

Eine Veranstaltung dazu bot das Tikvah Institut und die Konrad Adenauer Stiftung (KAS) am Anfang Jul unter dem Titel: „Kein Geld für Antisemitismus“ an

Volker Beck, Leiter des Tikvah- Instituts und Präsident der Deutsch Israelischen Gesellschaft nahm sich der notwendigen Diskussion um die staatliche Zuwendung von Fördergeldern an. „Kein Geld für Antisemitismus“ lautete das Thema der Fachtagung. Denn „Antisemitismus darf keine Meinung sein, die der Staat finanziell fördert“ (Daniel Botmann, Zentralrat der Juden). Und Beck berichtete, dass es bereits viele Orte im Kulturbetrieb gibt, wo „israelische oder antisemitismuskritische Künstler nur noch vorkommen, wenn sie sich nicht entsprechend äußern“.

In Anlehnung an die Internationale Remembrance for Holocaust Alliance (IRHA)Beck formulierte Beck eine Zusatzklausel für den Paragrafen 23 der Berliner Landeshaushaltsverordnung zur Vergabe von staatlichen Fördergeldern: „Die unantastbare Würde des Menschen zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt. Es ist Aufgabe des Staates zum Erhalt von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind, aktiv zu bekämpfen. (…) Insbesondere stehen antisemitische, rassistische und sonstige menschenverachtende Konzepte wie Inhalte, die mit der Menschenwürde nicht vereinbar sind und gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen, einer Zuwendung entgegen.“ (vgl. Ayala Goldmann, Jüdische Allgemeine 4. Juli 2024, S. 19)

Es bleibt zu hoffen, dass sich die Bundesländer und die Stadtverwaltungen sich dieser oder eine ähnlichen Anti-Antisemitismusklausel bei der Vergabe von öffentlichen Geldern für wissenschaftliche bzw. soziale Projekte anschließen.

Denn der Antisemitismus -wie auch der israelbezogene Antisemitismus – war die politische Hauptideologie der Nazis, die zur Shoah und heute zum größten Massaker durch die Hamas mit Geiselnahme nach der Shoah am 7. Oktober 2024 führte.